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V2047-25 4. November 2025 · SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos Kriterium gültig
ITPAJD · proindiviso

Jeder Ehegatte muss seinen 50 % Anteil am Hauskauf mit dem eigenen Steuersatz abwickeln

Ein Ehepaar unter Gütertrennung erkundigt sich, ob jeder Partner seinen Anteil am Kauf des Hauptwohnsitzes separat versteuern kann. Die DGT antwortet, dass jeder Ehegatte für seinen jeweiligen Erwerbsanteil ein individueller Steuerpflichtiger ist und den ihm zustehenden Steuersatz anwenden muss.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob in diesem Vorgang jeder der Ehegatten in Bezug auf seinen Anteil von 50 Prozent an diesem Erwerb die Stellung eines individuellen Steuerpflichtigen innehat und folglich jeder von ihnen den ihm gemäß seiner persönlichen Situation und der regionalen Rechtsvorschriften zustehenden Steuersatz anwenden kann.

Die Entscheidung der DGT

Der Erwerb einer Immobilie in Miteigentum löst den Steuerpflichtigen Tatbestand für jeden der Ehegatten aus. Jeder Erwerber ist für den ihm zustehenden Anteil am Volleigentum steuerpflichtig. In seiner individuellen Veranlagung wendet jeder den entsprechenden Steuersatz gemäß seinen persönlichen Umständen und den Vorschriften seiner Autonomen Gemeinschaft an.

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