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Ein im Ausland stationierter Diplomat erkundigt sich nach der Besteuerung eines Erbvertrags über Vermögenswerte auf den Balearen. Die DGT stellt fest, dass die Transaktion, sofern sie unter das Gesetz 8/2022 fällt, als Erbgang (mortis causa) mit vorzeitiger Fälligkeit bei Abschluss des Vertrages zu besteuern ist.
Gestellte Frage: Besteuerung des Vorgangs.
Handelt es sich bei dem Vorgang um einen Erbvertrag gemäß dem Gesetz 8/2022, so stellt dies eine Transaktion mortis causa dar, und die Steuer wird am Tag des Abschlusses der Vereinbarung fällig. In diesem Fall begründet die Übertragung von Vermögenswerten inter vivos einen anderen steuerpflichtigen Tatbestand als der nach dem Tod eintretende. Falls der Vorgang nicht unter dieses Gesetz fällt, wird die Transaktion als Schenkung inter vivos besteuert. Der Anfragende unterliegt der Steuerpflicht aufgrund persönlicher Verpflichtung und kann die Rechtsvorschriften der Balearen anwenden.
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