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V2038-24 23. September 2024 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · exención por reinversión

Die Befreiung bei Reinvestition in den Hauptwohnsitz kann angewendet werden, wenn der Verkauf innerhalb von zwei Jahren nach dem Ende des Wohnsitzes erfolgt

Ein Steuerzahler erkundigt sich, ob die Reinvestitionsbefreiung nach dem Verkauf einer Immobilie angewendet werden kann, die vor längerer Zeit nicht mehr sein Hauptwohnsitz war und die vermietet worden war. Die DGT antwortet, dass die Immobilie bis zu zwei Jahre nach dem Ende des Wohnsitzes als Hauptwohnsitz gilt, was die Befreiung ermöglicht, sofern die Reinvestitionsvoraussetzungen erfüllt sind.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob die Voraussetzungen für die Anwendung der Befreiung bei Reinvestition in den Hauptwohnsitz erfüllt sind.

Die Entscheidung der DGT

Die übertragene Immobilie gilt als Hauptwohnsitz, wenn sie an jedem beliebigen Tag in den zwei Jahren vor dem Übertragungsdatum als solcher diente. Sobald der Steuerzahler die tatsächliche Residenz in der Immobilie aufgibt, hat er eine Frist von zwei Jahren für deren Verkauf, ohne das Recht auf die Befreiung zu verlieren. Die Befreiung wird anteilig auf den Betrag angewendet, der in den neuen Hauptwohnsitz reinvestiert wird.

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