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V2037-25 29. Oktober 2025 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · escisión parcial

Teilspaltung eines Immobilienaktivitätsbereichs erfordert die Ausgestaltung als eigenständiger Geschäftsbereich zur steuerlichen Neutralität

Eine Gesellschaft beabsichtigt eine Teilspaltung, um ihren Immobilienbereich von ihrem IT-Netzwerkgeschäft zu trennen und dabei die steuerliche Neutralität zu wahren. Die DGT stellt klar, dass für die Anwendung dieses Regimes das abgesonderte Vermögen einen Geschäftsbereich bilden muss, der aus eigener Kraft funktionsfähig ist und der in der übertragenden Gesellschaft bereits zuvor als Struktur existierte.

Die gestellte Frage

Ob die Steuerpflichtige einen Spaltungsprozess des Geschäfts in die Unternehmen A und B vornehmen kann, um sämtliches Immobilienvermögen von Unternehmen A auf Unternehmen B zu übertragen, welches deren umfassende Bewirtschaftung übernehmen soll, und in Unternehmen A als alleinigen Gesellschaftszweck die Installation von Netzen zu belassen, wobei beantragt wird, dass diese Operation steuerneutral und somit von der Besteuerung im Rahmen der Spaltung befreit ist

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