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Es wird geprüft, ob Reisekostenerstattungen und Aufwandsentschädigungen für die Teilnahme an Sitzungen von Mitgliedern landwirtschaftlicher Kammern der Einkommensteuer (IRPF) unterliegen. Die DGT stellt fest, dass Reisekosten nicht steuerpflichtig sind, wenn die Organisation das Transportmittel bereitstellt. Werden jedoch Kosten ohne Nachweis der strikten Notwendigkeit erstattet oder Pauschalbeträge gezahlt, handelt es sich um steuerpflichtiges Einkommen mit einem Quellensteuerabzug von 35 %.
Cuestión planteada Retención aplicable a dichas retribuciones.
Las retribuciones de miembros de órganos de gobierno son rendimientos del trabajo. El régimen de dietas exoneradas no aplica porque no existe relación laboral de dependencia. Para que el desplazamiento no sea renta, la entidad debe proporcionar el medio de transporte. Si se reembolsan gastos sin acreditar su necesidad estricta o se paga una cantidad para libre elección del medio, es renta sometida a retención. Las cantidades por tiempo dedicado a reuniones son siempre retribución y, al ser administradores, tributan con una retención del 35%.
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