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V2003-25 27. Oktober 2025 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · exención

Der Transport von Menschen mit Behinderungen ist von der MwSt. befreit, wenn er in Fahrzeugen mit dauerhaften strukturellen, technischen oder mechanischen Anpassungen erfolgt

Ein Unternehmen fragt an, ob der Transportdienst für Nutzer von Tageszentren (ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen) in Fahrzeugen mit Rampe und Verankerungen von der MwSt. befreit ist. Die DGT antwortet, dass die Befreiung voraussetzt, dass das Fahrzeug im Vergleich zu seiner ursprünglichen Konfiguration dauerhafte strukturelle, technische oder mechanische Änderungen aufweist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob die Erbringung der angefragten Transportdienstleistung von der Mehrwertsteuer befreit wäre.

Die Entscheidung der DGT

Die Befreiung für den Transport von Kranken oder Verletzten schließt Menschen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen ein, sofern speziell angepasste Fahrzeuge verwendet werden. Als angepasst gilt ein Fahrzeug, dessen ursprüngliche Konfiguration dauerhafte strukturelle, technische oder mechanische Änderungen erfahren hat. Wenn diese Anforderungen nicht erfüllt sind, unterliegt der Transport älterer Menschen zu Tageszentren der MwSt. zum ermäßigten Satz von 10%.

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