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V1998-22 20. September 2022 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del capital mobiliario

Verzugszinsen bei Nichtzahlung eines zinslosen Darlehens werden als Kapitalertrag in der Einkommensteuer behandelt

Eine Privatperson erkundigt sich nach der Besteuerung eines zinslosen Darlehens, das einer Wohnungseigentümergemeinschaft gewährt wurde. Die DGT stellt klar, dass bei einem zinslosen Darlehen keine Einkünfte aus Kapitalvermögen vorliegen, die Verzugszinsen aufgrund von Nichtzahlung jedoch als Kapitalertrag in der Sparer-Einkunftsbasis zu versteuern sind.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Besteuerung in der Einkommensteuer und der Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Die Entscheidung der DGT

Wird die Unentgeltlichkeit des Darlehens nachgewiesen, werden keine Einkünfte aus Kapitalvermögen geschätzt. Verzugszinsen, die einen Entschädigungscharakter zur Wiedergutmachung von Schäden aus Vertragsverletzung haben, sind keine Einkünfte aus Kapitalvermögen, sondern Kapitalerträge. Diese Erträge sind gemäß Artikel 49.1.b) des Einkommensteuergesetzes in die Sparer-Einkunftsbasis einzurechnen. Zudem stellt die Beziehung zwischen einem Eigentümer und seiner Gemeinschaft kein verbundenes Geschäft dar.

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