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V1991-25 21. Oktober 2025 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · imputación temporal

Erhöhungen der Vergütung im öffentlichen Sektor werden dem Zeitraum zugerechnet, in dem sie fällig werden

Die Stadtverwaltung erkundigt sich danach, wann die an das BIP 2023 und den HVPI 2024 gekoppelten Gehaltserhöhungen in der Einkommensteuer (IRPF) zu versteuern sind. Die DGT antwortet, dass diese Einkünfte dem Steuerjahr zugerechnet werden, in dem die Bedingungen für ihre Fälligkeit erfüllt sind, und nicht dem Jahr, auf das sich die Wirtschaftsdaten beziehen.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Zeitliche Zurechnung der genannten Beträge in der Einkommensteuer (IRPF).

Die Entscheidung der DGT

Die zeitliche Zurechnung von Arbeitsentgelten erfolgt in dem Veranlagungszeitraum, in dem sie vom Empfänger einzufordern sind. Im Falle der an das BIP 2023 gekoppelten Erhöhungen tritt die Fälligkeit im Jahr 2024 nach der Veröffentlichung der INE-Daten und des Beschlusses des Ministerrats ein. Ebenso ist die an den HVPI 2024 gekoppelte Erhöhung im Jahr 2025 fällig, nachdem die Voraussetzungen erfüllt und der Beschluss im BOE veröffentlicht wurden. Es handelt sich nicht um Einkünfte, die der Arbeitnehmer im Referenzjahr hätte einfordern können und die erst später ausgezahlt wurden.

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