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V1991-23 7. Juli 2023 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del capital inmobiliario

Sonderumlage-Aufwendungen können als Reparatur- und Instandhaltungskosten abgezogen werden, wenn sie durch eine Rechnung nachgewiesen werden

Ein Eigentümer von Gewerberäumen erkundigt sich, wie die Abziehbarkeit von Kosten einer Wohnungseigentümergemeinschaft-Sonderumlage nachzuweisen ist. Die DGT gibt an, dass diese abziehbar sind, wenn es sich um Reparatur- oder Instandhaltungskosten handelt und sie durch eine Rechnung nachgewiesen werden müssen.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Erfragt, wie der ihm zustehende Teil der Aufwendungen für den Abzug in der Einkommensteuer nachzuweisen ist.

Die Entscheidung der DGT

Sonderumlage-Aufwendungen sind als Reparatur- und Instandhaltungskosten abziehbar, wenn ihr Zweck darin besteht, die normale Nutzung des Vermögenswertes aufrechtzuerhalten. Wenn sie eine Verbesserung darstellen, gelten sie als Erhöhung des Anschaffungswertes und sind abschreibbar. Der Steuerpflichtige muss den anteiligen Teil entsprechend seinem Beteiligungsanteil zurechnen und die Auszahlung durch eine von der ausführenden Partei erstellte Rechnung nachweisen.

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