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Ein geschäftsführender Gesellschafter fragt an, ob seine Vergütungen für Dienstleistungen an die Gesellschaft als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit oder als Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit zu qualifizieren sind und ob die damit verbundenen Ausgaben abzugsfähig sind. Die DGT stellt fest, dass es sich um Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit handelt, sofern die Gesellschaft professionelle Dienstleistungen erbringt und der Gesellschafter im System der Selbstständigen (Autónomos) registriert ist.
Gestellte Frage Im Rahmen der durch das Gesetz 26/2014 verabschiedeten Steuerreform, insbesondere durch die Neufassung des Artikels 27 LIRPF in Bezug auf die von Gesellschaftern von Gesellschaften erzielten Einkünfte:
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