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Ein in Großbritannien ansässiger deutscher Staatsangehöriger erkundigt sich, ob er aufgrund seiner Tätigkeit als Geschäftsführer einer Schweizer Gesellschaft das Sondersteuerregime gemäß Artikel 93 des Einkommensteuergesetzes (LIRPF) in Anspruch nehmen kann. Die DGT stellt fest, dass ein nachgewiesener Kausalzusammenhang zwischen dem Umzug nach Spanien und der Übernahme der Funktion als Geschäftsführer vorliegen muss.
Cuestión planteada Si, al consultante, le será de aplicación el régimen especial de tributación regulado en el artículo 93 de la Ley del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.
El acceso al régimen especial requiere que el desplazamiento a España sea consecuencia de la adquisición de la condición de administrador de una entidad. En caso de que la entidad sea patrimonial, el administrador no podrá tener una participación que determine su condición de entidad vinculada. La existencia de dicha relación de causalidad es una cuestión de hecho que debe acreditarse con medios de prueba válidos.
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