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Eine Steuerpflichtige erkundigt sich nach dem anzuwendenden Anschaffungswert zur Berechnung des Veräußerungsgewinns beim Verkauf einer Immobilie, die 2019 durch einen Verbesserungspakt mit sofortiger Wirkung erhalten wurde. Die DGT stellt klar, dass bei einer Übertragung innerhalb von fünf Jahren nach dem Pakt der Anschaffungswert und das Anschaffungsdatum der Erblasser übernommen werden, sofern diese niedriger sind als der Wert zum Zeitpunkt der Erbschaftsteuer.
Cuestión planteada Ante la posible transmisión del inmueble en 2022, pregunta sobre la aplicación de la nueva redacción del artículo 36 de la Ley 35/2006.
En las adquisiciones lucrativas por causa de muerte mediante pactos sucesorios con efectos de presente, si la transmisión se realiza antes de transcurrir cinco años desde la celebración del pacto o del fallecimiento del causante, el beneficiario se subroga en la posición de este respecto al valor y fecha de adquisición. Esta subrogación procede cuando el valor de los causantes sea inferior al valor resultante de aplicar las normas del Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones.
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