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Der Anfragende möchte wissen, ob Minderungsbeträge aufgrund von Behinderung sowie aufgrund geringer Erträge aus wirtschaftlichen Aktivitäten angewendet werden können, ohne die Anforderungen des Abschnitts 2.2 des LIRPF zu erfüllen. Die DGT stellt klar, dass die Erfüllung dieser Voraussetzungen sowohl für den allgemeinen Minderungsbetrag von 2.000 Euro als auch für die zusätzlichen Minderungsbeträge zwingend erforderlich ist.
Cuestión planteada Si puede aplicarse la reducción para personas con discapacidad de 3.500 euros anuales establecida en la letra b) del número 1 del apartado 2 del artículo 32 de la LIRPF -teniendo en cuenta que tiene un grado de discapacidad superior al 30% e inferior al 65%-, así como la reducción de 3.700 euros anuales prevista en la letra a') de dicho número 1º, si no se cumplen en su caso los requisitos previstos en el número 2.º del apartado 2 de dicho artículo 32 de la LIRPF.
Para aplicar la reducción general de 2.000 euros y las reducciones adicionales (por rendimientos inferiores a 14.450 euros o por discapacidad), es preceptivo cumplir los requisitos del número 2.º del apartado 2 del artículo 32 de la LIRPF. Si no se cumplen estos requisitos, no es posible aplicar ninguna de las reducciones mencionadas.
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