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Es wurde angefragt, ob ausländische Investmentfonds, die von in Spanien ansässigen Managementgesellschaften verwaltet werden, in Spanien steuerpflichtig sind. Die DGT stellt fest, dass dies nicht der Fall ist, da die Voraussetzungen hinsichtlich der Gründung, des Sitzes oder des Ortes der tatsächlichen Geschäftsleitung nicht erfüllt sind.
Cuestión planteada Si son fiscalmente residentes en territorio español las instituciones de inversión colectiva extranjeras, armonizadas o no armonizadas, que sean gestionadas por sociedades gestoras de instituciones de inversión colectiva residentes en España.
Las instituciones de inversión colectiva extranjeras no son residentes fiscales en España por no estar constituidas bajo leyes españolas ni tener domicilio social aquí. El hecho de que su gestión sea profesionalizada por una sociedad gestora residente en España no implica que la institución tenga su sede de dirección efectiva en territorio español, ya que la actividad de la institución (tenencia de aportaciones) es distinta a la de la gestora.
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