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Eine Holdinggesellschaft erkundigt sich, ob eine Einheit, die durch eine Teilspaltung aus der Gruppe austritt, im Jahr 2013 in den steuerlichen Konzernabschluss der Gruppe einzubeziehen ist. Die DGT stellt klar, dass die Einheit in dem Veranlagungszeitraum, in dem die Trennung erfolgt, aus der steuerlichen Gruppe ausgeschlossen wird.
Cuestión planteada 1) Si la entidad A forma parte del grupo mercantil en 2013, debiendo ser incluida en la consolidación contable que presente el grupo formado por la sociedad dominante consultante.
La entidad que pierde la condición de dependiente por una escisión parcial queda excluida del grupo fiscal con efecto del propio periodo impositivo en que se produzca la circunstancia. Esta exclusión determina los efectos de las eliminaciones pendientes de incorporación y la compensación de bases imponibles negativas según el TRLIS. La entidad dominante debe comunicar la modificación de la composición del grupo en el primer pago fraccionado afectado.
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