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V1930-17 19. Juli 2017 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · exención

Steuerbefreiung für Auslandsarbeit setzt nicht ansässiges Unternehmen oder Betriebsstätte im Ausland voraus

Ein belgisches Unternehmen erkundigt sich, ob der Koordinator seiner Repräsentanz in Spanien die Einkommensteuerbefreiung für im Ausland ausgeübte Tätigkeiten in Anspruch nehmen kann. Die DGT stellt klar, dass die Anwendung der Befreiung davon abhängt, ob die Arbeiten für eine nicht ansässige Einheit erbracht werden und ob die Betriebsstätte in Spanien eine Betriebsstätte im Sinne des Steuerrechts darstellt.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada En relación con dicho coordinador y por las retribuciones correspondientes al trabajo realizado en el extranjero, si resulta aplicable la exención del artículo 7 p) de la Ley 35/2006, del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.

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