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V1920-17 19. Juli 2017 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · ganancia patrimonial

Abzug von Hypothekentilgungsgebühren und Grundsteuer bei der Berechnung des Veräußerungspreises möglich

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob die Kosten für die Löschung einer Hypothek sowie die Steuer auf die Wertsteigerung von Grundstücken in städtischen Gebieten bei der Berechnung des Veräußerungsgewinns berücksichtigt werden können. Die DGT stellt klar, dass beide Posten den Veräußerungswert mindern.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Bestimmung des Veräußerungsgewinns. Zu berücksichtigende Kosten und Steuern, insbesondere solche, die durch die Löschung des Hypothekendarlehens und die Steuer auf die Wertsteigerung von Grundstücken städtischer Art entstehen.

Die Entscheidung der DGT

Der Übertragungswert wird durch den tatsächlichen Veräußerungserlös ermittelt, von dem die vom Veräußerer getragenen der Übertragung inhärenten Kosten und Steuern abgezogen werden. In diesem Sinne mindern sowohl die Steuer auf die Wertsteigerung von Grundstücken städtischer Art als auch die mit der Immobilie verbundenen Kosten für die Löschung des Hypothekendarlehens den Übertragungswert.

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