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Ein Unternehmen erkundigt sich, ob sein Fusionsprojekt das steuerliche Sonderregime für Umstrukturierungen in Anspruch nehmen kann und ob die wirtschaftlichen Gründe dafür als gültig anerkannt werden. Die DGT stellt klar, dass die Transaktion unter dieses Regime fallen kann, sofern sie den handelsrechtlichen Vorschriften sowie dem Körperschaftsteuergesetz (LIS) entspricht und nicht primär auf Steuerbetrug oder die Erlangung unrechtmäßiger Steuervorteile abzielt.
Cuestión planteada Si la operación planteada podría acogerse al régimen fiscal especial regulado en el capítulo VII del título VII de la Ley del Impuesto sobre Sociedades. Y si los motivos económicos pueden considerarse como válidos a efectos de la aplicación del citado régimen especial.
Para aplicar el régimen especial de fusiones, la operación debe realizarse en el ámbito mercantil según la Ley 3/2009 y cumplir los requisitos de la LIS. No se aplicará el régimen si el objetivo principal es el fraude o la evasión fiscal, o si carece de motivos económicos válidos como la reestructuración o racionalización de actividades. La existencia de bases imponibles negativas en la transmitente no impide la aplicación del régimen si la fusión mejora la situación patrimonial de la resultante y no tiene como finalidad preponderante el aprovechamiento de dichas bases.
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