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Eine natürliche Person erkundigt sich, ob sie ihre Tätigkeit der Immobilienvermietung unter Anwendung des steuerlichen Neutralitätsregimes in eine Kapitalgesellschaft einbringen kann. Die DGT stellt fest, dass die Einbringung hierfür einen Zweig einer Geschäftstätigkeit darstellen und spezifische Anforderungen an die Buchführung und die Zuordnung der Wirtschaftsgüter erfüllen muss.
Cuestión planteada
La aportación de una rama de actividad puede acogerse al régimen de neutralidad fiscal si el patrimonio constituye una unidad económica autónoma capaz de operar por sus propios medios. El aportante debe llevar su contabilidad conforme al Código de Comercio y, en el caso de arrendamiento de inmuebles, la actividad debe contar con al menos un empleado a jornada completa. Además, los bienes deben haber estado afectos a la actividad económica durante al menos tres años antes de la aportación.
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