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Der Steuerpflichtige fragt an, ob Kapitalverluste aus dem Jahr 2020 mit Gewinnen aus dem Jahr 2025 verrechnet werden können. Die DGT stellt fest, dass die vierjährige Frist für den Ausgleich dieses negativen Saldos bereits abgelaufen ist.
Cuestión planteada Posibilidad de compensar las pérdidas patrimoniales que tiene pendientes de compensación del periodo 2020 con las ganancias patrimoniales que obtenga en 2025.
Las pérdidas patrimoniales del ejercicio 2020 pueden compensarse en los cuatro años siguientes (2021, 2022, 2023 y 2024). En el periodo impositivo 2025 ya no es posible realizar dicha compensación al haber expirado el plazo establecido en el artículo 49 de la LIRPF.
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