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Es wird angefragt, ob der Tag der Rückkehr nach Spanien nach einer beruflichen Entsendung ins Ausland für die Befreiung von Arbeitsentgelt berücksichtigt wird. Die DGT stellt unter Verweis auf die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs fest, dass die Hin- und Rückreisetage als Teil der tatsächlich im Ausland ausgeübten Tätigkeit gelten.
Cuestión planteada En relación con la exención regulada en el artículo 7 p) de la Ley del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas, conocer si, en el caso de un trabajador que realiza un desplazamiento al extranjero por motivos laborales cualquier día de la semana (lunes a domingo), siendo la hora de llegada a territorio español antes de las 12:00, computa el día de llegada a España.
Los rendimientos de trabajo percibidos por trabajos efectivamente realizados en el extranjero comprenden los días de desplazamiento al país de destino o de regreso a España. Esta interpretación se basa en la doctrina del Tribunal Supremo, que considera coherente y razonable incluir los días de llegada y de partida dentro de la exención del artículo 7 p) de la LIRPF.
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