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V1873-20 10. Juni 2020 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rentas en especie

Bereitstellung von Dienstwagen als geldwerter Vorteil bei privater Nutzung

Ein Unternehmen erkundigt sich, ob die Überlassung von Personenkraftwagen an Außendienstmitarbeiter für deren berufliche Tätigkeit eine geldwerter Vorteil darstellt. Die DGT stellt klar, dass das Vorliegen eines solchen Vorteils davon abhängt, ob die Fahrzeuge für private Zwecke genutzt oder auch nur dafür zur Verfügung gestellt werden.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob die Überlassung von Fahrzeugen einen geldwerten Vorteil für die Arbeitnehmer darstellen kann.

Die Entscheidung der DGT

Ein geldwerter Vorteil entsteht, wenn Güter für private Zwecke genutzt, verbraucht oder erlangt werden. Bei gleichzeitiger beruflicher und privater Nutzung muss ein Verteilungsschlüssel festgelegt werden, der die Verfügbarkeit für private Zwecke bewertet. Kriterien, die auf Nutzungsstunden oder Kilometerleistung basieren, sind nicht zulässig, da der entscheidende Parameter die Verfügbarkeit ist. Eine Verfügbarkeit für private Zwecke wird nicht unterstellt, wenn das Fahrzeug außerhalb der Arbeitszeiten am Firmensitz verbleibt.

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