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Eine natürliche Person erkundigt sich, ob sie bei der Rechnungsstellung von kommerziellen Vermittlungsleistungen an ein kolumbianisches Unternehmen die MwSt. und den IRPF-Quellensteuerabzug berücksichtigen muss. Die DGT stellt fest, dass die Dienstleistung nicht der MwSt. unterliegt, wenn der Kunde keinen Sitz oder keine Betriebsstätte in Spanien hat und nicht effektiv auf spanischem Territorium genutzt wird, und dass der IRPF-Quellensteuerabzug davon abhängt, ob das kolumbianische Unternehmen eine Betriebsstätte hat oder ob das Einkommen für dieses einen abzugsfähigen Aufwand darstellt.
Gestellte Frage: Ob bei der Rechnungsstellung der kommerziellen Vermittlungsleistungen an das kolumbianische Unternehmen die MwSt. und ein Quellensteuerabzug auf die IRPF zu berechnen sind.
Vermittlungsleistungen unterliegen nicht der MwSt., wenn der Empfänger keinen Sitz, keine Betriebsstätte oder keinen Wohnsitz in Spanien hat. Dennoch findet das Kriterium der effektiven Nutzung und Verwertung Anwendung, wenn die Dienstleistung auf spanischem Territorium genutzt oder verwertet wird, was im Einzelfall zu prüfen ist. In Bezug auf die IRPF ist das kolumbianische Unternehmen nur dann zur Quellensteuer verpflichtet, wenn es in Spanien mit einer Betriebsstätte tätig ist oder wenn das Einkommen nach den Vorschriften der Nichtansässigensteuer (IRNR) für es einen abzugsfähigen Aufwand darstellt.
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