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Eine spanische Gesellschaft, deren einzigter Vermögenswert eine an ihren alleinigen Gesellschafter (wohnhaft in Deutschland) vermietete Wohnung ist, fragt nach der steuerlichen Behandlung der Einnahmen und Ausgaben. Die DGT stellt klar, dass die Einnahmen aufgrund der nahestehenden Beziehung dem normalen Marktwert angepasst werden müssen und Ausgaben nur abzugsfähig sind, wenn sie die Anforderungen an Periodenabgrenzung, Kausalität, Buchführung und Nachweisbarkeit erfüllen.
Cuestión planteada Se plantea cómo debe tributar la entidad consultante, es decir, si serían imputables fiscalmente los ingresos derivados de la actividad de alquiler y los gastos satisfechos para el desarrollo de dicha actividad.
Los ingresos por el arrendamiento del inmueble al socio deben integrarse en la base imponible valorándose por su valor normal de mercado, según el artículo 16 del TRLIS. Los gastos derivados del arrendamiento solo serán deducibles si cumplen las condiciones de inscripción contable, imputación por devengo, correlación con los ingresos y justificación mediante factura. No serán deducibles los gastos que no estén relacionados con la obtención de ingresos o que tengan por objeto el disfrute de los socios.
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