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V1855-24 6. August 2024 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · exención participaciones art. 21 LIS

Status als Vermögensverwaltungsgesellschaft nach Art. 21 LIS: Bewertung auf Basis konsolidierter Bilanzen statt Einzelbilanz

Ein Tourismuskonzern veräußert 100 % einer tschechischen Tochtergesellschaft, die ein Hotel besitzt, welches an eine andere Gesellschaft der Gruppe vermietet wird. Die DGT bestätigt, dass der Veräußerungsgewinn gemäß Art. 21 LIS steuerfrei bleiben kann, sofern die Anforderungen an die Beteiligung und die Mindestbesteuerung erfüllt sind. Um festzustellen, ob die Tochtergesellschaft als Vermögensverwaltungsgesellschaft gilt, muss die Bewertung auf Grundlage der konsolidierten Quartalsbilanzen der Untergruppe und nicht der Einzelbilanz der Gesellschaft erfolgen, entsprechend der Auskunft V1654-16.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage

Die Entscheidung der DGT

Die Befreiung bei der Übertragung von Anteilen gemäß Artikel 21.3 LIS erfordert eine Beteiligung von mindestens 5 % über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr und dass die Tochtergesellschaft einer Mindestbesteuerung von 10 % unterliegt; im vorliegenden Fall fällt die in der Tschechischen Republik ansässige Tochtergesellschaft unter das deutsch-tschechische Doppelbesteuerungsabkommen mit Informationsaustausch-Klausel. Die Bedingung der Vermögensverwaltenden Gesellschaft gemäß Artikel 5.2 LIS muss anhand der konsolidierten Quartalsbilanzen der Gruppe von Gesellschaften des Unterkonzerns beurteilt werden, die koordiniert agieren, sodass eine Gesellschaft, die eine Immobilie hält, die an eine andere operativ tätige Gesellschaft derselben Gruppe vermietet ist, nicht als vermögensverwaltend gilt, wenn der Konzernabschluss eine wirtschaftliche Tätigkeit widerspiegelt. Die Befreiung erfolgt abzüglich 5 % für Verwaltungsaufwendungen gemäß Artikel 21.10 LIS.

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