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V1855-20 9. Juni 2020 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · fusión inversa

Fusionen können unter das Sonderregime fallen, sofern wirtschaftliche Gründe vorliegen und keine Ausnutzung von Verlustvorträgen erfolgt

Ein Unternehmen erkundigt sich, ob eine Reverse-Merger-Fusion durch Übernahme das Sonderregime der Körperschaftsteuer anwenden kann sowie deren Auswirkungen auf die MwSt., die Grunderwerbsteuer (IIVTNU), die Einkommensteuer (IRPF) und die Grunderwerbsteuer (ITP/AJD). Die DGT stellt klar, dass die Anwendung des Sonderregimes davon abhängt, ob die Transaktion auf gültigen wirtschaftlichen Gründen beruht und nicht primär der Ausnutzung von steuerlichen Verlustvorträgen dient.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada 1º) Si la operación descrita se podría acoger al régimen fiscal especial previsto en el Capítulo VII del Título VII de la Ley 27/2014, de 27 de noviembre, del Impuesto sobre Sociedades.

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