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Eine nicht ansässige Gesellschaft erkundigt sich nach der Befreiung von der IEDMT für die Vermietung und Nutzung von Schiffen. Die DGT stellt klar, dass der Eigentümer das Schiff nicht nutzen darf, wenn er eine Betriebsstätte in Spanien unterhält und das Schiff der regelmäßigen Vermietung gewidmet ist.
Cuestión planteada Diversas cuestiones relacionadas con la aplicación de la exención del IEDMT, al amparo del artículo 66.1, g) de la Ley28/1992, de Impuestos Especiales.
Para la exención por alquiler de embarcaciones, no existe alquiler si se cede a personas vinculadas (salvo que no residan en España), si se cede por más de tres meses a la misma persona o si es arrendamiento-venta. Si el propietario tiene un establecimiento en España (lugar desde el cual se realiza una actividad económica), no podrá hacer uso de la embarcación destinada al chárter náutico regular. Un puesto de amarre para embarque y desembarque ocasional no constituye un establecimiento.
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