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Ein Eigentümer eines landwirtschaftlichen Grundstücks erkundigt sich nach der steuerlichen Einordnung von zwei Reservierungszahlungen für die Vermietung seines Landes an eine Photovoltaikanlage. Die DGT stellt fest, dass diese Beträge als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gelten und zum Zeitpunkt der Fälligkeit anzusetzen sind.
Gestellte Frage: Qualifizierung der als Reservierungsgebühr gezahlten Beträge im Hinblick auf die Einkommensteuer.
Beträge, die als Reservierungsgebühr für die Verpachtung eines landwirtschaftlichen Grundstücks empfangen werden, werden als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Immobilien qualifiziert. Diese Einkünfte müssen dem Veranlagungszeitraum zugerechnet werden, in dem sie für den Empfänger fällig werden. Da es sich um ein Grundstück landwirtschaftlicher Natur handelt, unterliegen diese Einkünfte keinem Quellensteuerabzug für die Einkommensteuer.
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