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Zwei natürliche Personen fragen an, ob die Einbringung ihrer Anteile an einer spanischen Gesellschaft in neue Unternehmen unter das Sonderregime des Körperschaftsteuergesetzes (LIS) fallen kann und ob deren Gründe als gültig anerkannt werden. Die DGT stellt fest, dass die Transaktion unter das Sonderregime fallen kann, sofern die Anforderungen an den Wohnsitz, die Mindestbeteiligung und den ununterbrochenen Besitz erfüllt sind und die wirtschaftlichen Gründe stichhaltig sind.
Cuestión planteada Si la operación planteada podría acogerse al régimen fiscal especial regulado en el capítulo VII del título VII de la Ley del Impuesto sobre Sociedades. Y si los motivos económicos pueden considerarse como válidos a efectos de la aplicación del citado régimen especial.
La operación puede acogerse al régimen especial de aportaciones no dinerarias del artículo 87 de la LIS si la entidad beneficiaria es residente en España, los aportantes mantienen al menos un 5% de los fondos propios y han poseído las participaciones ininterrumpidamente durante el año anterior. Los motivos de sucesión, formación de voto único y gestión de la continuidad empresarial se consideran económicamente válidos según el artículo 89.2 de la LIS. No obstante, la aplicación del régimen queda supeditada a que la finalidad principal no sea el fraude o la evasión fiscal.
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