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V1837-19 15. Juli 2019 · SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos Kriterium gültig
ITPAJD · exceso de adjudicación

Auflösung einer Gütergemeinschaft an einer Immobilie unterliegt der Steuer auf Urkunden (AJD)

Ein Steuerpflichtiger beabsichtigt, die Gütergemeinschaft an einer Wohnung mit seiner Ex-Frau aufzulösen, indem er diese gegen eine finanzielle Entschädigung vollständig übernimmt. Die DGT stellt fest, dass der Vorgang aufgrund der Unteilbarkeit des Vermögenswertes nicht der Steuer auf entgeltliche Vermögensübertragungen, sondern der Steuer auf dokumentierte Rechtsgeschäfte unterliegt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Festzustellen, ob die geschilderten Sachverhalte von der Veranlagung der Grunderwerbsteuer und der Steuer auf dokumentierte Rechtsgeschäfte befreit sind.

Die Entscheidung der DGT

Wird die Auflösung der Miteigentengemeinschaft an einer Immobilie dadurch vollzogen, dass sie einem einzelnen Miteigentümer zugesprochen wird, der die übrigen in bar entschädigt, stellt der Zuschlag bei der Zuweisung keine entgeltliche Vermögensübertragung dar. Dies tritt ein, wenn Artikel 1.062 des Zivilgesetzbuches aufgrund der Unteilbarkeit der Sache erfüllt ist. In diesem Fall unterliegt der Vorgang ausschließlich dem variablen Steuersatz für dokumentierte Rechtsgeschäfte gemäß Artikel 31.2 des TRLITPAJD.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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