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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er nach der Trennung von seiner Partnerin den Minderbetrag für Abkömmlinge geltend machen kann, da seine Kinder bei der Mutter leben, er ihnen jedoch Geld überweist. Die DGT stellt klar, dass dieser Abzug möglich ist, sofern die wirtschaftliche Abhängigkeit der Kinder nachgewiesen wird. Eine Anwendung der Regelungen für Unterhaltsleistungen ist jedoch nicht möglich, da keine gerichtliche Entscheidung vorliegt.
Cuestión planteada Aplicación del mínimo por descendientes y el régimen de especialidades previsto en los artículos 64 y 75 de la LIRPF, en su declaración de IRPF-2020.
El progenitor tiene derecho al mínimo por descendientes si el hijo no supera los 8.000 euros de rentas anuales, no presenta declaración con rentas superiores a 1.800 euros y se cumple el requisito de convivencia o dependencia económica. La dependencia económica se asimila a la convivencia para este fin. Si ambos progenitores tienen derecho al mínimo, este se prorrateará a partes iguales. No es aplicable el régimen de especialidades de los artículos 64 y 75 si las anualidades por alimentos no se satisfacen por decisión judicial.
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