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V1830-24 1. August 2024 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos de actividades económicas

Wissenschaftliche Preise ohne Rechteübertragung gelten als wirtschaftliche Tätigkeit und ermöglichen den 30 %-Abzug

Eine Forscherin erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung eines Innovationspreises und eines Mobilitätsstipendiums. Die DGT stellt fest, dass der Preis als Einkommen aus wirtschaftlicher Tätigkeit und das Stipendium als Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit zu behandeln ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Besteuerung in der Einkommensteuer (IRPF).

Die Entscheidung der DGT

Der Preis für ein Forschungsprojekt, das keine Übertragung von geistigen Eigentumsrechten beinhaltet, wird als Einkommen aus wirtschaftlichen Tätigkeiten eingestuft. Da es sich um einen wissenschaftlichen Preis handelt, der keine Rechteübertragung mit sich bringt, ist es möglich, den Abzug von 30 % für notorisch unregelmäßige Einkünfte anzuwenden. Das AUIP-Mobilitätsstipendium wird als Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit besteuert, da es die Befreiungsvoraussetzungen, wie die Veröffentlichung der Ausschreibung in Amtsblättern, nicht erfüllt.

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