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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er die Befreiung bei Reinvestition in Anspruch nehmen kann, nachdem er seinen selbstgenutzten Wohnsitz aufgrund einer beruflichen Versetzung vor Ablauf von drei Jahren verkauft hat. Die DGT stellt klar, dass die Befreiung möglich ist, sofern der Wohnortwechsel eine zwingende Notwendigkeit und keine freiwillige Entscheidung darstellt.
Cuestión planteada Si la ganancia patrimonial obtenida por la transmisión de la vivienda habitual puede estar exenta de tributación, si el importe se reinvierte en la adquisición de una nueva vivienda habitual, adquirida de inmediato el 22 de enero de 2025 en Orihuela.
Para que una vivienda sea habitual sin cumplir el plazo de tres años, debe concurrir una circunstancia que exija necesariamente el cambio de domicilio, como un traslado laboral. La valoración de si el cambio es una necesidad o una conveniencia es una cuestión de hecho que deben determinar los órganos de gestión e inspección. Si se demuestra la necesidad, se mantiene la exención; de lo contrario, se deberá regularizar la situación mediante autoliquidación complementaria con intereses de demora. Las plazas de garaje y trasteros asimilados también gozan de la exención si se adquirieron conjuntamente con la vivienda en el mismo acto.
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