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Ein Unternehmen erkundigt sich, ob ein System der flexiblen Vergütung, bei dem Geldleistungen gegen Kitagutscheine, Krankenversicherung, Verpflegung oder Fahrtkosten getauscht werden können, als Sachbezug gilt. Die DGT erläutert, dass dies davon abhängt, ob das Unternehmen verpflichtet ist, die Dienstleistung selbst bereitzustellen, oder ob es lediglich als Vermittler für eine vom Arbeitnehmer angeforderte Zahlung fungiert.
Cuestión planteada Consideración de las retribuciones anteriores como retribuciones en especie a efectos de la aplicación del artículo 42 de la Ley del Impuesto.
Si el trabajador destina parte de su salario para que la empresa pague a un tercero, se trata de una mediación de pago y no de retribución en especie. Sin embargo, si la empresa está obligada por convenio o contrato a suministrar el bien o servicio, el pago al tercero sí es retribución en especie. En este último caso, se aplicarían las exenciones del artículo 42 de la Ley del IRPF si se cumplen los requisitos y límites legales.
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