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V1791-22 27. Juli 2022 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · ganancia patrimonial

Teilung der Miteigentümergemeinschaft ohne Wertunterschiede löst keine Einkommensteuerpflicht aus

Zwei Brüder, die zu jeweils 50 % Eigentümer zweier Immobilien sind, beabsichtigen, ihre Miteigentümergemeinschaft aufzulösen, indem sie sich jeweils eine Wohnung von gleichem Wert zuordnen. Die DGT stellt klar, dass dieser Vorgang keine Veränderung in der Zusammensetzung des Vermögens darstellt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Besteuerung des Vorgangs in der Einkommensteuer für natürliche Personen.

Die Entscheidung der DGT

Die Auflösung einer Gütergemeinschaft und die Zuteilung des entsprechenden Anteils stellt keine Vermögensänderung dar, die Gewinne oder Verluste auslöst. Die erhaltenen Vermögenswerte behalten ihren ursprünglichen Wert und ihr ursprüngliches Anschaffungsdatum. Eine Vermögensänderung liegt nur vor, wenn Vermögenswerte zu einem Wert zugewiesen werden, der über dem Eigentumsanteil eines Miteigentümers liegt.

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