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V1765-21 4. Juni 2021 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del trabajo

Der wissenschaftliche Preis 'Julián Marías' wird als Arbeitsentgelt mit einem Abschlag für Unregelmäßigkeit besteuert

Der Steuerpflichtige erkundigt sich nach der Besteuerung eines Forschungspreises der Gemeinschaft Madrid. Die DGT stellt fest, dass der Preis, da keine vorherige Befreiungserklärung vorliegt, als Arbeitsentgelt gilt, das einen Anspruch auf einen Abschlag für Unregelmäßigkeit begründet.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Besteuerung nach dem Einkommensteuergesetz.

Die Entscheidung der DGT

Der Preis ist nicht steuerbefreit, da keine Entscheidung der Abteilung für Steuerverwaltung vorliegt, die eine solche Befreiung gewährt. Er wird gemäß Artikel 17.1 des Einkommensteuergesetzes als Arbeitsentgelt eingestuft. Da es sich um einen wissenschaftlichen Preis ohne Befreiung handelt, gilt er als in einer notorisch unregelmäßigen Weise über die Zeit erworben, was einen Abschlag von 30 % gemäß Artikel 18.2 des Gesetzes ermöglicht, sofern er einer einzigen Veranlagungsperiode zugerechnet wird.

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