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Eine Gesellschaft erkundigt sich, ob sie aufgrund eines Umsatzes von unter einer Million Euro und der Aufnahme einer neuen Tätigkeit von der Befreiung von der Gewerbesteuer (IAE) profitieren kann. Die DGT stellt klar, dass sie keinen Anspruch auf die Umsatzfreistellung hat, da sie Teil einer Unternehmensgruppe ist, deren Gesamteinnahmen eine Million Euro übersteigen. Die Befreiung wegen Aufnahme einer neuen Tätigkeit kann jedoch für die neuen Tätigkeitsbereiche angewendet werden.
Cuestión planteada Pregunta, en primer lugar, si se le aplica a la entidad consultante "C" la exención regulada en el artículo 82.1.c) del TRLRHL al ser su importe neto de la cifra de negocios inferior al millón de euros, y si tiene derecho a la exención prevista en el artículo 82.1.b) del TRLRHL por el alta en los epígrafes 861.1 y 861.2 del impuesto.
Para la exención del artículo 82.1.c) del TRLRHL, si la entidad forma parte de un grupo de sociedades según el artículo 42 del Código de Comercio, se debe considerar el importe neto de la cifra de negocios del conjunto de entidades del grupo. Si dicha suma supera el millón de euros, ninguna sociedad del grupo estará exenta por este motivo. No obstante, la exención por inicio de actividad (art. 82.1.b) se aplica por cada actividad nueva durante sus dos primeros períodos impositivos, independientemente de otras actividades previas. Al no estar exenta por cifra de negocios, la sociedad debe comunicar su importe mediante el modelo 848 o en sus declaraciones de IS, IRNR o IRPF, y presentar el modelo 840 para el alta en la matrícula.
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