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Es wird angefragt, ob eine Arbeitsgenossenschaft (CTA) die Einnahmen aus der Prozesskostenhilfe (Turno de Oficio) in Rechnung stellen darf und ob der Zahler einen Steuerabzug vornehmen muss. Die DGT stellt klar, dass die CTA diese Einnahmen fakturieren kann und die Anwaltskammer nicht zur Einbehaltung von Steuern verpflichtet ist.
Cuestión planteada 1. ¿Los ingresos provenientes del Turno de Oficio pueden ser facturados a nombre de la Sociedad (CTA)? ¿En el caso de que sean facturados a la CTA, el pagador debe practicar retención?
Los ingresos del Turno de Oficio pueden ser facturados por la CTA y se consideran resultados cooperativos siempre que las retribuciones de los abogados sean rentas del trabajo. El Colegio de Abogados no está obligado a practicar retención sobre estos importes, ya que las rentas del Turno de Oficio no se encuentran enumeradas en el artículo 60.1 del Reglamento del Impuesto sobre Sociedades.
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