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V1752-22 22. Juli 2022 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rentas inmobiliarias

Immobilienerträge werden für ein Lagergebäude auf städtischem Grund imputiert, wenn die gesetzlichen Ausnahmen nicht erfüllt sind

Ein Eigentümer fragt, ob er Immobilienerträge für ein Lagergebäude imputieren muss, das auf einem städtischen Grundstück mit industrieller Nutzung errichtet wurde und für landwirtschaftliche Tätigkeiten genutzt wird. Die DGT gibt an, dass die Imputation von Einkommen zulässig ist, sofern keine Ausnahme Anwendung findet.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Es wird um Klärung gebeten, ob die Imputation von Immobilienerträgen für das genannte Bauwerk im Rahmen der Einkommensteuer für natürliche Personen zulässig ist.

Die Entscheidung der DGT

Bei städtischen Immobilien, die weder wirtschaftlichen Tätigkeiten zugeordnet sind noch Kapitalerträge generieren, ist die Imputation von Immobilienerträgen zulässig. Es wird jedoch kein Einkommen geschätzt, wenn es sich um Immobilien im Bau handelt oder wenn die Immobilie aus städtebaulichen Gründen nicht nutzbar ist. Die DGT kann nicht bewerten, ob das Gebäude einer wirtschaftlichen Tätigkeit zugeordnet ist, da dies eine Tatsachenfrage ist.

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