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Der Anfragende möchte wissen, ob der Abschluss eines Kaufvertrags mit einem Bauträger ausreicht, um die Reinvestition des Erlöses aus dem Verkauf der selbstgenutzten Wohnung für die Steuerbefreiung nachzuweisen. Die DGT stellt klar, dass die Zahlungen innerhalb der zweijährigen Frist erfolgen müssen und der Bau innerhalb von maximal vier Jahren abgeschlossen sein muss.
Cuestión planteada Si a efectos de la aplicación de la exención por reinversión en vivienda habitual, el importe de la venta se considera reinvertido con la mera firma del contrato de compraventa con el promotor o debe abonar las cantidades pactadas para que tenga lugar la exención.
Para aplicar la exención en la construcción de una vivienda futura, deben cumplirse dos condiciones: primero, aplicar la totalidad del importe obtenido a la construcción dentro del plazo de dos años desde la venta de la vivienda anterior. Segundo, la obra debe finalizar en un plazo no superior a cuatro años desde el inicio de la inversión, salvo ampliaciones por causas excepcionales o concurso del promotor. Si la reinversión es parcial, solo se excluirá la parte proporcional de la ganancia correspondiente a la cantidad efectivamente invertida.
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