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Ein Selbstständiger erkundigt sich, wann eine im Jahr 2020 eingegangene COVID-19-Hilfe zu versteuern ist, wenn der Bescheid erst 2021 ergangen ist. Die DGT stellt klar, dass die Zurechnung in dem Zeitraum erfolgen muss, in dem die Gewährung rechtskräftig anerkannt wird.
Cuestión planteada Tributación en el IRPF de la mencionada subvención.
La ayuda para compensar la pérdida de ingresos y mantener la actividad se califica como subvención corriente. Por tanto, debe imputarse en el periodo impositivo que comprenda la fecha de la resolución concesionaria definitiva, cuando se reconozca la concesión y se cuantifique, independientemente de cuándo se perciba el dinero.
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