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Ein in Kuba ansässiger Forscher erkundigt sich nach der Einstellung des Steuerabzugs von 24 % auf seine Vergütung aus einem Forschungsstipendium. Die DGT stellt fest, dass diese Einkünfte gemäß dem Abkommen mit Kuba steuerbefreit sind und daher kein Steuerabzug erfolgen darf.
Cuestión planteada Procedimiento a seguir para que cese la citada retención al estar dicha remuneración exenta de tributación.
Según el artículo 21 del Convenio entre España y Cuba, las remuneraciones de profesores o investigadores que se desplacen por invitación de una institución de enseñanza superior por un periodo no superior a dos años están exentas de imposición en el Estado de acogida. Al estar exentas por convenio, no procede practicar retención según el TRLIRNR. El interesado debe solicitar la devolución de las retenciones indebidamente practicadas ante la Administración Tributaria.
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