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V1725-22 20. Juli 2022 · SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos Kriterium gültig
IP · seguro de decesos

Der Kapitalüberschuss einer Sterbegeldversicherung wird als Erbe und nicht als Lebensversicherung besteuert

Es wird angefragt, ob der Restbetrag einer Sterbegeldversicherung nach Deckung der Bestattungskosten die Ermäßigung für Lebensversicherungen in Anspruch nehmen kann. Die DGT antwortet mit Nein, da die Sterbegeldversicherung eine eigenständige Rechtsfigur ist und das Geld zum Nachlass gehört.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob das Kapital, welches die Erben erhalten werden, unter den Tatbestand des Artikels 3 des Erbschafts- und Schenkungsteuergesetzes als "Erhalt von Beträgen durch die Begünstigten von Lebensversicherungsverträgen" fallen kann und somit die in Artikel 20.2 b) desselben vorgesehene Ermäßigung zur Anwendung findet.

Die Entscheidung der DGT

Die Sterbegeldversicherung ist gemäß dem Versicherungsvertragsgesetz eine andere Rechtsfigur als die Lebensversicherung. Der Betrag der Versicherungssumme, der die Kosten der Dienstleistung übersteigt, entspricht dem unverteilten Nachlass und wird in das Erbe integriert. Daher werden diese Beträge nach dem Tatbestand des Erwerbs von Vermögenswerten durch Erbschaft (Art. 3.1.a LISD) besteuert und nicht nach dem Erhalt von Lebensversicherungen (Art. 3.1.c LISD), was die Anwendung der Ermäßigung gemäß Artikel 20.2.b der LISD ausschließt.

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