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Eine als Arbeitnehmer tätige natürliche Person erkundigt sich nach der Besteuerung eines Audio-Transkriptionsprojekts für ein amerikanisches Unternehmen. Die DGT analysiert die MwSt-, IAE- und ESt-Pflicht dieser Tätigkeit.
Gestellte Frage: Besteuerung der Erbringung solcher Leistungen im Rahmen der Mehrwertsteuer, der Steuer auf wirtschaftliche Aktivitäten und der Einkommensteuer für natürliche Personen.
Hinsichtlich der MwSt sind von einer natürlichen Person erbrachte Übersetzungsleistungen befreit, wenn sie einen persönlichen und von dem vorbestehenden Werk abweichenden Beitrag darstellen, aber sie unterliegen dem Regelsatz, wenn es sich lediglich um die Übersetzung von Texten wie Broschüren oder Handbüchern handelt. Wenn die Dienstleistung gelegentlich und ohne Absicht der Kontinuität erfolgt, unterliegt sie nicht der MwSt. Hinsichtlich der IAE ist die Tätigkeit gewerblich und die natürliche Person ist von der Steuer befreit. Hinsichtlich der ESt gelten die Einnahmen als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit.
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