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V1695-14 2. Juli 2014 · SG de Impuestos Especiales y de Tributos sobre el Comercio Exterior Kriterium gültig
OTRO · impuesto sobre los gases fluorados

Eintragung in das Territorialregister muss in der zuständigen Geschäftsstelle des Vermittlers erfolgen

Ein Anfragender erkundigt sich, ob er sich in dem Territorialregister der Provinz eintragen muss, in der sein Vermittler ein Lager für fluorierte Gase unterhält. Die DGT stellt klar, dass die Eintragung in der Geschäftsstelle des zuständigen Bezirks erfolgen muss, in dem sich der Betrieb des Vermittlers befindet. Der Vermittlungs- und Lagervertrag stellt dabei einen ausreichenden Nachweis dar, um das Recht zur Nutzung der Anlagen zu belegen.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Sollte die Anmeldung zur Erlangung des Aktivitätscodes für fluorierte Gase beim Territorialregister der Provinz erfolgen, in der der Vermittler und Vertreter des Antragstellers das ständige Lager unterhält?

Die Entscheidung der DGT

Die zur Eintragung Verpflichteten müssen die Eintragung im Territorialregister des zuständigen Finanzamtes des Bezirks vornehmen, in dem der Betrieb, in dem sie ihre Tätigkeit ausüben, errichtet wird. Zum Nachweis des Rechts zur Nutzung der Anlagen genügt die Vorlage eines Vermittlungs- und Hinterlegungsvertrags. Zudem ist pro Betrieb, einschließlich des Vermittlers, ein Bestandsverzeichnis mittels eines zugelassenen IT-Systems zu führen.

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