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V1686-22 15. Juli 2022 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · imputación de rentas inmobiliarias

Gemeinsam mit der Wohnung erworbene Elemente können als Teil des Hauptwohnsitzes betrachtet werden, um die Zurechnung von Einkünften zu vermeiden

Der Steuerpflichtige fragt, ob ein Wohnhaus mit Pool und Tennisplatz, die in einer einzigen Urkunde erworben wurden, für die Einkommensteuer (IRPF) als Hauptwohnsitz gilt. Die DGT antwortet, dass Elemente, die gemeinsam mit der Hauptwohnung erworben wurden und als deren Anhang dienen, diese Einstufung erhalten können, sofern sie keine anderen Verwendungszwecke haben.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob das gesamte Ensemble als Hauptwohnsitz für die Zwecke der Einkommensteuererklärung gilt.

Die Entscheidung der DGT

Um die Zurechnung von Immobilienerträgen zu vermeiden, können Elemente, die als Anhang zur Hauptwohnung dienen, als Teil dieser betrachtet werden, wenn sie gemeinsam mit dem Hauptgebäude erworben wurden. Elemente, die unabhängig oder nachträglich erworben wurden, können diese Einstufung nicht erhalten, es sei denn, es handelt sich um Erweiterungen oder Verbesserungen. Zudem ist es erforderlich, dass ihr Zweck darin besteht, als Anhang zu dienen, und dass sie keine anderen Verwendungszwecke haben, wie etwa die Vermietung an Dritte oder die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit.

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