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V1684-23 13. Juni 2023 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · responsabilidad patrimonial

Die Entschädigung für nicht erhaltene Löhne wird als Arbeitsentgelt ohne Ermäßigung wegen Unregelmäßigkeit besteuert

Es wird angefragt, ob eine Entschädigung aus der Amtshaftung der Verwaltung für nicht erhaltene Löhne in der Einkommensteuer (IRPF) steuerfrei ist. Die DGT stellt fest, dass sie nicht steuerfrei ist, da es sich nicht um einen Personenschaden handelt und sie als Arbeitsentgelt zu versteuern ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Besteuerung der Entschädigung in der Einkommensteuer.

Die Entscheidung der DGT

Die Entschädigung ist nicht steuerfrei, da sie sich nicht auf Personenschäden, sondern auf materielle oder Vermögensschäden bezieht. Da sie Löhne ersetzt, stellt sie gemäß Artikel 17.1 des IRPF-Gesetzes ein Arbeitsentgelt dar. Die Ermäßigung von 30 % für offensichtlich unregelmäßige Einkünfte oder für einen Erzeugungszeitraum von mehr als zwei Jahren findet keine Anwendung.

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