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Eine spanische Gesellschaft erkundigt sich, ob die Ausschüttung von Dividenden an ihre deutsche Muttergesellschaft (indirektes Eigentum einer US-amerikanischen LLC) von der Quellensteuer (IRNR) befreit werden kann. Die DGT prüft, ob die Anforderungen der Mutter-Tochter-Richtlinie erfüllt sind, insbesondere das Kriterium, dass die Gesellschaft nicht ausschließlich zur missbräuchlichen Inanspruchnahme der Befreiung gegründet wurde.
La exención del artículo 14.1.h) del TRLIRNR es aplicable si la matriz alemana posee al menos el 5% de la filial de forma ininterrumpida durante un año. Aunque la matriz sea controlada por una entidad no residente en la UE, la exención procede si la matriz demuestra motivos económicos válidos para su constitución, como la gestión de riesgos o la estructuración de inversiones por país. En este caso, la creación de la GmbH para aglutinar inversiones en España y aislar riesgos se considera un motivo de negocio válido.
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