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Eine Gesellschaft zur Verwertung von Rechten des geistigen Eigentums erkundigte sich, ob bei der Ausschüttung von im Ausland eingezogenen Erträgen an ihre Mitglieder im Rahmen von Gegenseitigkeitsverträgen Einkommensteuerabzüge vorzunehmen sind. Die DGT hat entschieden, dass die Gesellschaft nicht lediglich als Zahlungsvermittlerin, sondern als Steuerschuldnerin auftritt und daher die entsprechenden Steuerabzüge leisten muss.
Cuestión planteada Obligación de la consultante de practicar retenciones a cuenta del IRPF sobre los rendimientos que recibe de las sociedades de gestión extranjeras para su entrega al socio que los ha generado.
La entidad gestora no realiza una simple mediación de pago, ya que la naturaleza de estas entidades las convierte en obligadas al pago de los derechos recaudados para sus socios. Por tanto, la sociedad de gestión está obligada a practicar la retención sobre la cuantía íntegra que debe satisfacer a los socios por los importes percibidos de sociedades de gestión extranjeras.
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