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Der Anfragende erkundigt sich nach der Umsatzsteuerpflicht bei der Vermietung von Wohnraum inklusive Garage und Abstellraum sowie nach der Abziehbarkeit von Ausgaben in der Einkommensteuer (IRPF). Die Finanzbehörde stellt klar, dass die Vermietung von Wohnraum von der Umsatzsteuer befreit ist, sofern der Mieter eine natürliche Person ist und die Räumlichkeiten als Wohnsitz nutzt. Zudem sind Versorgungskosten nicht steuerlich absetzbar, wenn die Immobilie leer steht.
Cuestión planteada - Tributación en el Impuesto sobre el Valor Añadido de dicha actividad de arrendamiento tanto si el arrendatario es particular como si es un empresario o profesional, así como si es arrendamiento conjunto con el piso como arrendamiento independiente.
El arrendamiento de vivienda está exento de IVA siempre que el destino efectivo sea vivienda, extendiéndose la exención a garajes y trasteros arrendados conjuntamente. Si el arrendatario es una persona jurídica o usa el inmueble para actividad empresarial, el alquiler estará sujeto al tipo general del 21%. En IRPF, los gastos de suministros solo son deducibles en el periodo en que el inmueble esté alquilado. El mobiliario y enseres se deducen mediante amortización.
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